Klassische Arbeitnehmerüberlassung

Die klassische Arbeitnehmerüberlassung

Bei Szenarien wie akutem Personalausfall, einer hohen Auftragsdichte oder einer großen Anzahl an Mitarbeitern, welche in Elternzeit gehen, hat man oft nicht genügend Personal zur Verfügung.
Hier kommt die klassische Arbeitnehmerüberlassung ins Spiel.

Die klassische Arbeitnehmerüberlassung ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.

Diese war ursprünglich für Ausnahmefälle gedacht, in welchem ein Personalmangel durch den kurzfristigen Einsatz qualifizierter „Leih“-Mitarbeiter verhindert werden konnte.

Mittlerweile hat sich diese Methode zu einem arbeitsrechtlichem Instrument entwickelt.

Man kann gezielter auf Konjunkturschwankungen reagieren und so seinem Unternehmen mehr Sicherheit geben.

Hierbei setzten wir uns mit Ihnen und den gewünschten Leihmitarbeiter in Verbindung und gestalten zusammen einen Überlassungsvertrag. Der Leihmitarbeiter erhält anschließend einen Arbeitsvertrag mit ihrer Firma.